| Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz & Landeswahlversammlung BTW21 - 22.08.2020 | 
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 10. Verschiedene Anträge | 
| Status: | Beschluss | 
| Abstimmungsergebnis: | Ja: 63, Nein: 4, Enthaltungen: 11 | 
| Beschluss durch: | LDK B90/Grüne MV | 
| Beschlossen am: | 22.08.2020 | 
| Eingereicht: | 12.10.2020, 13:41 | 
| Antragshistorie: | Version 1  | 
Jagd zeitgemäß gestalten – GRÜNE Jagdpolitik für MV
Beschlusstext
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben eine positive Grundeinstellung zur naturschonenden 
Nutzung lokaler Ressourcen, die in der Regel mit einer guten Ökobilanz der 
Produkte einher geht. Sie liefert lokale Wertschöpfung und Perspektiven für den 
ländlichen Raum.
In diesem Sinne betrachten wir auch die Jagd als eine legitime Form der 
Landnutzung. Sie ist ein Eingriff in die Natur – wie jede andere Landnutzung 
auch. Dabei ist die Jagd freilebender Wildtiere gegenüber der 
landwirtschaftlichen Nutztierhaltung prinzipiell die tiergerechtere Form, da die 
Wildtiere bis zum Abschuss ein natürliches Leben führen können.
Eine naturnahe und nachhaltige Jagd hat daher dort ihre Berechtigung, wo die 
Populationen von Tierarten diese Nutzung erlauben und wo sie natur- und 
tierschutzgerecht ausgeübt wird.
Jedoch tritt in der Kulturlandschaft als Begründung der Jagd heute vielfach ein 
anderer Grund in den Vordergrund: Das Ziel, bestimmte Wildtierbestände zu 
begrenzen. Anerkannt werden können dabei sowohl Gründe des Natur- und 
Artenschutzes, als auch der landwirtschaftlichen und waldbaulichen Landnutzung 
(Wildschadensvermeidung). Keine tierschutzrechtliche Rechtfertigung für eine 
Bestandsregulierung hat hingegen die Konkurrenz von Beutegreifern mit der Jagd. 
Kein Wildtier darf nur aus dem Grund geschossen werden, weil es Tiere frisst, 
die der Jäger erlegen will. Neben der Frage, welche Wildtierarten genutzt werden 
können und sollten, ist die zentrale jagdpolitische Frage demnach, ob und welche 
Wildtierbestände begrenzt werden sollten und welche Methoden dafür zulässig sein 
sollen.
Wir GRÜNEN setzen uns für eine an ökologischen und zeitgemäßen wildbiologischen 
Kriterien orientierte und ethisch vertretbare Jagd ein.
Für die Erhaltung und Wiederherstellung naturnaher Wälder, Hecken und 
Feldgehölze kommt der Jagd eine besondere Bedeutung zu. Die Bestände an Rehen 
und Hirscharten haben sich in den letzten 100 Jahren vervielfacht, bedingt durch 
gezielte „Hege“ und Bestandesaufbau und gefördert durch immer intensivere und 
energiereiche Landwirtschaft. Auch Kiefernwälder mit Kahlschlägen liefern ein 
deutlich höheres Nahrungsangebot als naturnahe Buchenwälder.
Überhöhte Schalenwildbestände (Rehe, Rothirsche, Damhirsche, Mufflon, 
Wildschweine) verursachen enorme Schäden an unseren Wäldern und in der 
Landwirtschaft. In Mecklenburg-Vorpommern ist das Problem besonders gravierend, 
wie unter anderem die Ergebnisse der Bundeswaldinventur 3 belegen. Die Jagd muss 
dafür sorgen, dass die ganze Bandbreite der standortheimischen Vegetation ohne 
aufwändige Schutzmaßnahmen aufwachsen kann. Eine waldfreundliche Jagd als 
unerlässliche Voraussetzung naturnaher Waldentwicklung ist die wichtigste 
jagdliche Aufgabe der Zukunft. Unser Leitbild der „Naturgemäßen Waldwirtschaft“ 
setzt flächendeckend verhältnismäßig niedrige Schalenwildbestände voraus.
Anzuerkennen ist die Tatsache, dass intensive jagdliche Nutzung (Feinddruck) die 
Reproduktion der bejagten Arten ankurbelt. Bei vielen Arten (u.a. Wildschwein, 
Fuchs, Waschbär) ist entsprechend zu konstatieren, dass eine jagdliche 
Begrenzung von Populationen auf ein bestimmtes Maß unmöglich ist und es neben 
der Nutzung der Arten selbst nur um die lokale Vermeidung von Schäden geht.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN treten dafür ein, dass das Jagdrecht unter Beibehaltung 
des Reviersystems weiterhin an Grund und Boden gebunden bleibt. Nur so ist die 
Abstimmung der jagdlichen Nutzung auf die Landbewirtschaftung möglich. Wir 
wollen den Einfluss der Grundeigentümer stärken und die Flächengrößen zur 
Ausweisung von Eigenjagdbezirken absenken. Die Verpachtung von Jagdbezirken in 
öffentlichem Eigentum lehnen wir ab.
Uns GRÜNEN ist es ein wichtiges Anliegen, dass die Jäger*innen mit geeigneten 
Informations- und Fortbildungsmaßnahmen für den Schutz der natürlichen 
Ressourcen und der biologischen Vielfalt sensibilisiert werden. Die 
Jagdausbildung muss grundsätzlich überarbeitet und modernisiert werden. Wir 
wollen die Jäger*innen verpflichten, künftig einen regelmäßigen Schießnachweis 
abzulegen, um ihren Jagdschein verlängern zu können.
Jagd als Nutzung
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vertreten die Position, dass grundsätzlich nur Tiere 
gejagt werden sollen, wenn die Verwertung der erlegten Tiere (z.B. Fleisch, 
Felle) gewährleistet ist. Dem Jagdrecht sollten außerdem nur solche Tiere 
unterliegen, die weder auf europäischer Ebene einen hohen Bestandsschutz 
genießen noch in Deutschland gemäß Rote Liste als ausgestorben oder vom 
Aussterben bedroht gelten. Die Zahl der jagbaren Tierarten wollen wir 
entsprechend reduzieren – für die Bejagung von Arten wie Waldschnepfe, Bläßhuhn, 
Hermelin, Dachs oder Baummarder ist keine Rechtfertigung mehr erkennbar. 
Wandernde Tierarten – wie Zugvögel –, deren Bestände nicht sicher überwacht 
werden können, sollen nicht mehr bejagt werden dürfen.
Jagd und Naturschutz
Abgesenkte Schalenwildbestände ermöglichen eine artenreiche Flora als Grundlage 
für Biodiversität in der Kulturlandschaft. Dies ist aus Sicht des Naturschutzes 
von überragender Bedeutung.
Wir wollen die Jagd in Schutzgebieten dem jeweiligen Schutzzweck unterordnen. In 
diesem Zusammenhang gehen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN davon aus, dass es nur bei 
wenigen Wildtierarten sowohl möglich als auch gerechtfertigt ist, ihre Bestände 
zum Schutz anderer Arten zu vermindern. Außerdem kommen diese Eingriffe nicht 
flächendeckend, sondern nur regional, also dort, wo z.B. in Schutzgebieten 
konkrete Populationen geschützt werden sollen, in Betracht. Dies betrifft 
insbesondere Insellagen, in MV speziell die Küstenvogelbrutinseln in den 
Nationalparken. Bei der Entscheidung, bei welchen Arten das wo erforderlich ist, 
plädieren wir dafür, wissenschaftlichen Erkenntnissen zu folgen.
Wir lehnen die Manipulation von Naturräumen ab, um die Anzahl jagbarer Tiere zu 
erhöhen; dies betrifft v.a. das Fütterungsverbot für Schalenwild, das wir ohne 
Ausnahme umsetzen wollen - Wildtiere müssen Wildtiere bleiben.
Wir wollen ein verbindliches Ausstiegsdatum für die Nutzung bleihaltiger 
Munition festschreiben. Im Landeswald wurde mit gutem Beispiel vorangegangen: 
Hier darf keine bleihaltige Munition mehr verwendet werden. Bleivergiftungen 
sind bei einigen Greifvogelarten (v.a. Seeadler) eine häufige Todesursache. Auch 
in menschlicher Nahrung (Wildbret) hat Blei nichts zu suchen.
Jagd und Tierschutz
Wir GRÜNEN setzen uns für ein Verbot tierschutzwidriger Jagdmethoden ein. Dies 
betrifft v.a. die pauschale Verfolgung nicht genutzter Arten wie den Rabenvögeln 
oder Prädatoren wie Fuchs, Steinmarder oder Marderhund, wenn ihre Felle nicht 
verwertet werden. Wir streben das Verbot von Totschlagfallen und der Baujagd an. 
Gerechtfertigte Ausnahmen sind z.B. die Entnahme von sich spezialisierenden 
Füchsen oder Steinmardern zum Schutz privater Hühnerhaltung. Auch den Einsatz 
von Lebendfallen im Jagdbetrieb wollen wir unter behördliche Genehmigungspflicht 
stellen. Den Abschuss von Haustieren lehnen wir grundsätzlich ab.
Für ein modernes ökologisches Jagdrecht!
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN MV streben eine umfassende Novellierung des 
Landesjagdgesetzes und der nachgeordneten Verordnungen an, um ein zeitgemäßes 
ökologisch orientiertes Jagdrecht zu schaffen.
Zur Vermeidung von Wildschäden in der Land- und Forstwirtschaft und als 
Voraussetzung für die Entwicklung klimastabiler Wälder wollen wir die 
jagdrechtlichen Regelungen für das Schalenwild so modernisieren, dass alle, die 
für den Wald von morgen handeln wollen, dies auch tun können. Dies betrifft 
unter anderem eine Liberalisierung der Abschussplanregelungen und eine sinnvolle 
Harmonisierung der Jagdzeiten. Wir werden die Stellung der Grundeigentümer 
stärken und ein praxisgerechtes Verfahren zur Bewertung von Wildschäden im Wald 
einführen.
Für den Anbau von Energiepflanzen wollen wir die Pflicht des 
Jagdausübungsberechtigten zur Erstattung von Wildschäden hingegen abschaffen, 
ebenso bei Ackerkulturen, die zu groß sind, um Wildschäden jagdlich verhindern 
zu können.